Natur und Landschaft
Aktuell
Festsetzung der Schutzverordnung zum Schutz der kommunalen Naturschutzobjekte
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2012 die Verordnung zum Schutz der kommunalen Naturschutzobjekte sowie den dazugehörigen Schutzplan, im Sinne §§ 203, 205 und 211 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie gestützt auf Art. 18 ff. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), genehmigt und per 1. November 2012 in Kraft gesetzt.
Zusätzlich hat der Stadtrat ein, zur Schutzverordnung zugehöriges, Reglement über kommunale Bewirtschaftungsbeiträge genehmigt und ebenfalls per 1. November 2012 in Kraft gesetzt.
Die Schutzverordnung bezweckt die Erhaltung und Förderung der unter Art. 3 der Schutzverordnung aufgeführten Schutzobjekte in ihrem biologischen, landschaftlichen und Raum prägenden Wert.
Die Festsetzung der Schutzverordnung wurde am 1. November 2012 im regio.ch sowie am 2. November 2012 im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Zudem wurden alle Grundeigentümer schriftlich über die Aufnahme ihres Naturwertes ins Inventar oder in die Schutzverordnung informiert.
Hier finden Sie die detaillierten Unterlagen in elektronischer Form:
Kontaktperson bei Fragen
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Leiterin Abteilung Gesundheit unter Telefon-Nr. 052 354 24 08 oder vereinbaren Sie mit ihr einen Termin.
Gebiet mit nationaler Bedeutung
Die Landschaft von Illnau-Effretikon wurde durch die Gletscher der beiden letzten grossen Eiszeiten modelliert. Deshalb herrschen sanfte runde Formen vor, auch wenn die Höhenunterschiede recht gross sind. So liegt der höchste Punkt der Gemeinde (First, 683 m ü. M.) über 200 m höher als die tiefste Stelle, wo die Kempt das Gemeindegebiet in Richtung Töss verlässt (475 m ü. M.).
Mit 2528 ha ist Illnau-Effretikon die fünftgrösste Gemeinde im Kanton Zürich. 52 % der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, 30 % sind Wald, 17 % Siedlungs- und Verkehrsflächen.
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Illnau-Effretikon besitzt acht kantonale Naturschutzgebiete, von denen die Feuchtgebiete Wildert und Oermis sogar eine nationale Bedeutung haben. Dazu kommt das Waldreservat Widum, in dem mindestens während 50 Jahren die Natur ohne Eingriffe wirken kann. Schliesslich bezeichnet das kommunale Inventar 264 Objekte mit einer Gesamtfläche von gut 100 ha als kommunal bedeutend.
Zuständig für Natur und Landschaft ist die Umwelt- und Naturschutzkommission, Auskunft erteilt die Abteilung Gesundheit.


