Wahlen / Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen
Schweizerbürgerinnen und -bürger sind ab dem 18. Altersjahr in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten in ihrer Wohngemeinde stimm- und wahlberechtigt. Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen spätestens drei Wochen vor der Abstimmung.
Es bestehen folgende Abstimmungsmöglichkeiten:
-
Briefliche Stimmabgabe per Post oder durch Einwurf im Briefkasten des Stadthauses. Die Unterlagen müssen bis Sonntag, 11.00 Uhr, im Stadthaus eintreffen (Briefkasten Stadthaus wird um 11.00 Uhr geleert). Der Stimmrechtsausweis ist unbedingt zu unterzeichnen.
-
Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung während den Schalteröffnungszeiten im Stadthaus.
-
Stimmabgabe an der Urne; der Stimmrechtsausweis ist unbedingt zu unterzeichnen.
| Wahl-/Abstimmungstermine | |||||
| 2013 | 03.03.2013 | 09.06.2013 | 22.09.2013 | 24.11.2013 | |
| 2014 | 09.02.2014 * | 18.05.2014 | 28.09.2014 | 30.11.2014 | |
* Zusätzlich zu den eidgenössischen Abstimmungsterminen findet am 30. März 2014 der erste Wahlgang der kommunalen Erneuerungswahlen statt. Einen allfälligen zweiten Wahlgang legte der Stadtrat auf den 18. Mai 2014.
Abstimmungstelefon
Informationen zu den Resultaten erhalten Sie am Abstimmungs-/Wahlsonntag nach der Auszählung über Tel. 052 354 23 00.Urnenstandorte- und Öffnungszeiten
|
Urnenlokal |
Samstag |
Sonntag |
|
Unter-Illnau, altes Schulhaus, Usterstrasse 24 |
10.00 - 11.00 Uhr |
10.00 - 11.00 Uhr |
|
Bisikon, Schulhaus, Hauptstrasse 2 |
--- |
10.00 - 11.00 Uhr |
|
Ottikon, Oberes Schulhaus, Schulhausstrasse 12 |
--- |
10.00 - 11.00 Uhr |
|
Effretikon, Stadthaus |
10.00 - 11.00 Uhr |
--- |
Vorzeitige Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, ab Montag vor der Abstimmung während der Büroöffnungszeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, Stadthaus, Effretikon, vorzeitig Ihre Stimme abzugeben. Zudem können Sie brieflich abstimmen. Wir bitten Sie, die Anweisungen dazu auf Ihrem Stimmrechtsausweis genau zu studieren. Bei der brieflichen wie auch bei der Abstimmung an der Urne sind nur unterschriebene Stimmrechtsausweise gültig!
Abstimmungsvorlagen / Resultate
Abstimmung vom Sonntag, 9. Juni 2013
Vorlagen Resultate Vorlage 1: Volksinitiative vom 7. Juli 2011 «Volkswahl des Bundesrates» (BBl 2012 9643) Vorlage 2: Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes, AS 2012 5359, BBl 2012 8261) Informationen zu den Vorlagen finden Sie unter den folgenden Links: ch.ch - Informationsplattform des Bundes Statistisches Amt des Kantons Zürich Resultate ab 9. Juni 2013 abrufbar Vorlage 1: Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Änderung vom 5. November 2012; Bewilligungspflicht und Massnahmen) (ABl 2012-11-16) Vorlage 2: Kantonale Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche; für einen starken Kanton Zürich (Bonzensteuer)» (ABl 2011, 629) Informationen zu den Vorlagen finden Sie unter dem folgenden Link: Statistisches Amt des Kantons Zürich Vorlage 1: Ersatzwahl eines Mitgliedes der städtischen Baubehörde für den Rest der Amtsdauer 2010-2014, Da im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten das Absolute Mehr erreicht hat, ist die Vakanz in einem zweiten Wahlgang zu besetzen. Der zweite Wahlgang wird nach den Bestimmungen von § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Es fand kein Vorverfahren (keine Abgabe von offiziellen Wahlvorschlägen) statt. Beim zweiten Wahlgang ist das Relative Mehr entscheidend; gewählt ist also, wer am meisten Stimmen erzielt. Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Verfügung standen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon hat. Folgende offiziell vorgeschlagenen Kandidaten aus dem ersten Wahlgang halten sich nicht mehr zur Verfügung: - Wohlgensinger, Peter; Maurer, 1968, Ottikon - Caratsch, Nicolà; Immobiliendienstleister, 1974, Effretikon Weiterhin zur Verfügung steht: - Brogle, Ivo; Bauleiter/Dozent, 1964, Illnau
Bund
Kanton
Resultate
ab 9. Juni 2013 abrufbar
Gemeinde
2. Wahlgang
Resultat ab 9. Juni 2013 abrufbar
Abstimmung vom Sonntag, 3. März 2013
Vorlagen Resultate Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Familienpolitik (BBl 2012, 5923) Vorlage 2: Volksinitiative vom 26. Februar 2008 «gegen die Abzockerei» (BBl 2008, 2577) Vorlage 3: Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, BBl 2012, 5987) Vorlage 1. A: Beschluss des Kantonsrates Vorlage 1. B: Gegenvorschlag von Stimmberechtigten (ABl 2012, 1170) Vorlage 1. C: Stichfrage Vorlage 2: Steuergesetz (Änderung vom 2. April 2012; Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer) Vorlage 3: Mittelschulgesetz (Änderung vom 27. August 2012; Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen) Vorlage 4: Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich Bezirk Vorlage 1: Erneuerungswahl des Statthalters/der Statthalterin des Bezirkes Pfäffikon für die Amtsdauer 2013-2017, 1. Wahlgang Vorlage 1: Ersatzwahl eines Mitgliedes der städtischen Baubehörde für den Rest der Amtsdauer 2010-2014, Protokoll der Wahlergebnisse: pdf, 7 kByte kein Kandidat erreichte das Absolute Mehr
Bund
Resultate
Kanton
Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule
(vom 6. Februar 2012) (ABl 2012, 266)
(ABl 2012, 1172)
(ABl 2012-08-31, Meldung Nr. 10461)
(vom 2. April 2012) (ABl 2012, 725)
Resultate
Resultate
Gemeinde
1. Wahlgang
Abstimmung vom Sonntag, 25. November 2012
|
Vorlagen |
Resultate | |
|
|
| |
Vorlage 1: Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes (BBl 2012, 3457) |
| |
|
|
| |
Vorlage 1. A: Umsetzungsvorlage des Kantonsrates zur «prima-Initiative (Kantonale Volksinitiative für die Weiterentwicklung der Kindergartenstufe)» Gesetz über die Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) (ABl 2012-07-13, Meldung Nr. 5569)
Vorlage 1. B: Gegenvorschlag des Kantonsrates: Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe (vom 2. Juli 2012) (ABl 2012-07-13, Meldung Nr. 5569)
Vorlage 1. C: Stichfrage
Vorlage 2: Kantonale Volksinitiative «Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei) » (ABl 2010, 2400)
Vorlage 3: Kantonale Volksinitiative «Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)» (ABl 2010, 2402)
|
| |
|
|
| |
Vorlage 1: Abstimmung „Mobile Gemeinwesenarbeit“; Referendum gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 19. April 2012
Hier finden Sie weitere Informationen:
|
Nein: 2'099 Ja: 1'529
Die Vorlage wurde abgelehnt. |
Ersatzwahl eines Mitgliedes der städtischen Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2010/2014
Wahlanordnung
publiziert am 23. März 2013 im amtlichen Publikationsorgan regio.ch
Wahlanordnung.pdf (73 kByte)
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 21. März 2013 die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 anstelle des zurücktretenden Urs Hofmann angeordnet.
In Anwendung von § 5 der Gemeindeordnung sowie des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte GPR sind Wahlvorschläge, welche von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein müssen (§ 51 GPR), innert vierzig Tagen von dieser Publikation an gerechnet (§ 49 GPR), d.h.
bis spätestens Dienstag, 7. Mai 2013, 16.30 Uhr, schriftlich und im Doppel der Stadtkanzlei Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, einzureichen.
Es können die zur Verfügung gestellten Wahlvorschlagsformulare, erhältlich bei der Stadtkanzlei, verwendet werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen aber auch neue eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Mandat nur ein Wahlvorschlag ein, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 22. September 2013 eine ordentliche Wahl, mittels eines leeren Wahlzettels an der Urne.
28. März 2013
Stadtkanzlei Illnau-Effretikon
1. Publikation der Wahlvorschläge
publiziert am 10. Mai 2013 im amtlichen Publikationsorgan regio.ch
Publikation Wahlvorschläge.pdf (77 kByte)
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 28. März 2013 sind innert gesetzlicher Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
-
Kobel-Mörgeli, Nicole; geb. 1975, Hausfrau/Spielgruppenleiterin, Kyburgstrasse 26a, Ottikon
-
Roshard, Dunja; geb. 1968, Dipl. Betriebsökonomin KLZ, Tannstrasse 56, Effretikon
In Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 17. Mai 2013, angesetzt. Die Vorschläge können in dieser Zeit zurückgezogen werden. Es können aber auch neue Vorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Stadtkanzlei, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Die Stadtkanzlei, 4. OG im Stadthaus, stellt Wahlvorschlagsformulare zur Verfügung; diese sind auch hier abrufbar.
Formular Wahlvorschlag.pdf (115 kByte)
Übersteigt die Zahl der abgegebenen Wahlvorschläge diejenige der zu besetzenden Mandate nicht und stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der zweiten, obgenannten Frist überein, wird die vorgeschlagene Person von der wahlleitenden Behörde ohne Durchführung eines Wahlganges im Stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt (§ 54 GPR). Kommt dieses Verfahren nicht zur Anwendung, findet am Sonntag, 22. September 2013, ein Urnenwahlgang statt.
10. Mai 2013
Stadtkanzlei Illnau-Effretikon
Ersatzwahl eines Mitgliedes der städtischen Baubehörde für den Rest der Amtsdauer 2010/2014
Wahlanordnung
publiziert am 8. November 2012 im amtlichen Publikationsorgan regio.ch
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Das bisherige Mitglied der städtischen Baubehörde, Pedro Steiner, Illnau, ist am 23. Oktober 2012 verstorben. Es ergeht infolgedessen eine Ersatzwahl.
In Anwendung von § 5 der Gemeindeordnung sowie des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte GPR sind Wahlvorschläge, welche von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein müssen (§ 51 GPR), innert vierzig Tagen von dieser Publikation an gerechnet (§ 49 GPR), d.h.
bis spätestens Dienstag, 18. Dezember 2012, 16.30 Uhr, schriftlich und im Doppel der Stadtkanzlei Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, einzureichen.
Es sind die offiziellen Wahlvorschlagsformulare, erhältlich bei der Stadtkanzlei, Schalter im 4. OG des Stadthauses, Abteilung Präsidiales, zu verwenden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist amtlich veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können Vorschläge zurückgezogen aber auch neue eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Mandat nur ein Wahlvorschlag ein, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die diesbezüglichen Bestimmungen nicht erfüllt, erfolgt am 3. März 2013 eine ordentliche Urnenwahl, mittels einem Wahlzettel ohne Aufdruck eines Kandidatennamens.
8. November 2012
Stadtkanzlei Illnau-Effretikon
1. Publikation der Wahlvorschläge
publiziert am 3. Januar 2013 im amtlichen Publikationsorgan regio.ch
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 8. November 2012 sind innert gesetzlicher Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
-
Brogle, Ivo; geb. 1964, Bauleiter/Dozent, Usterstrasse 50, Illnau
-
Caratsch, Nicolà; geb. 1974, Immobiliendienstleister, Lindenstrasse 70, Effretikon
-
Wohlgensinger, Peter; geb. 1968, Maurer, Brunnacherstrasse 1, Ottikon
In Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte GPR und der Gemeindeordnung werden diese Wahlvorschläge amtlich bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 10. Januar 2013, angesetzt. Die Vorschläge können in dieser Zeit zurückgezogen werden. Es können aber auch neue Vorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Stadtkanzlei, Postfach, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt hat. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Illnau-Effretikon eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Die Stadtkanzlei, 4. OG im Stadthaus, stellt Wahlvorschlagsformulare zur Verfügung.
Es sind bisher drei Wahlvorschläge für ein zu besetzendes Mandat eingegangen.
Ziehen in der erwähnten Nachfrist nicht mindestens zwei der Kandidaten ihren Wahlvorschlag zurück, findet am Sonntag, 3. März 2013, ein Urnenwahlgang mit einem leeren Wahlzettel (ohne Aufdruck der Kandidatennamen) statt. Steht nach der Nachfrist nur noch ein Kandidat zur Verfügung, kann eine Wahl im Stillen Verfahren erfolgen (§ 54 GPR).
3. Januar 2013
Stadtkanzlei Illnau-Effretikon
Wahlprotokoll von Sonntag, 3. März 2013
Keiner der Kandidaten erreichte das Absolute Mehr.
Detailliertes Resultat:
Inserat Resultat Baubehörde 1. Wahlgang.pdf (73 kByte)
Anordnung des zweiten Wahlgangs
publiziert am 14. März 2013 im amtlichen Publikationsorgan
Da im ersten Wahlgang vom Sonntag, 3. März 2013 keiner der Kandidaten das Absolute Mehr erreicht hat, ordnet der Stadtrat einen zweiten Wahlgang auf Sonntag, 9. Juni 2013 an. An diesem Datum finden auch Eidgenössische und Kantonale Abstimmungen statt.
Der zweite Wahlgang wird nach den Bestimmungen von § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Es findet kein Vorverfahren statt; eine Stille Wahl ist ausgeschlossen. Es wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Beim zweiten Wahlgang ist das Relative Mehr entscheidend; gewählt ist also, wer am meisten Stimmen erzielt. Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Verfügung standen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
14. März 2013
Stadtkanzlei Illnau-Effretikon
Information
Folgende offiziell vorgeschlagenen Kandidaten aus dem ersten Wahlgang halten sich nicht mehr zur Verfügung:
- Wohlgensinger, Peter; Maurer, 1968, Ottikon
- Caratsch, Nicolà; Immobiliendienstleister, 1974, Effretikon
Weiterhin zur Verfügung steht:
- Brogle, Ivo; Bauleiter/Dozent, 1964, Illnau
Mitarbeit Wahlbüro
Das Wahlbüro unserer Stadtverwaltung zählt 36 Mitgliederinnen und Mitglieder. Personen, welche in der Stadt Illnau-Effretikon stimmberechtigt, wohnhaft und bereit sind, an bis zu sechs Wochenenden im Jahr, während den Abstimmungs- und Wahlsonntagen im Dienste der Allgemeinheit, mitzuhelfen, können sich gerne melden. Zur Zeit bestehen keine Vakanzen. Gerne stellen wir Sie auf unsere Warteliste.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre (aktuell: 2010 bis 2014). Wer sein Amt während der Amtsdauer aufgibt, wird anhand einer Ersatzwahl des Stadtrates ersetzt.
Gerne erteilt Ihnen die Stadtkanzlei weitere Auskünfte. Die Online-Anmeldung für die Mitarbeit im Wahlbüro finden Sie unter folgendem Link:
Kontakt: stadtkanzlei@ilef.ch oder 052 354 24 11
